Das Bewerbungs-ABC
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Sie finden hier viele nützliche Hinweise und Informationen rund um das
Thema Bewerbung. Sicherlich gibt es Vorgehensweisen, die in dem einen oder
anderen Punkt sinnvoller und besser sind - dies ist ein Leitfaden, keine
Bibel.
Die Bewerbungsphase beginnt nicht erst mit der Bewerbung. Vorausgehen
sollte ihr eine eigene Selbst- und Standortanalyse. Erst wenn Sie wissen,
worin Ihre Stärken und Schwächen bestehen und Sie Ihre Berufswahl und
Ihren Berufsweg an diesen ausgerichtet haben, können Sie im Beruf
erfolgreich sein. Lassen Sie sich während der Bewerbungsphase nicht unter
Druck setzen. Auch nicht durch gut gemeinte Ratschläge von Verwandten und
Freunden. Bewerben Sie sich keinesfalls auf alle möglichen
Stellenangebote, nur um schnell unterzukommen oder sich aufs Geratewohl zu
verändern! Streben Sie stattdessen eine Stelle an, mit der sich Ihre
persönlichen und beruflichen Ziele langfristig am besten verwirklichen
lassen. Je nach Ihrer persönlichen Einstellung und Ihren Werten sind Sie
für bestimmte Tätigkeiten bzw. Unternehmen grundsätzlich sehr gut
geeignet, während Sie bei anderen völlig fehl am Platze und sehr schnell
unzufrieden wären.
Prüfen Sie z. B. kritisch, ob Sie hinsichtlich Ihrer Persönlichkeit
eher zum Spezialisten mit einem fundierten Fachwissen in einem bestimmten
Gebiet oder zum Generalisten mit solidem Grundwissen in vielen
verschiedenen Bereichen neigen. Wie ausgeprägt sind Ihre
Führungsqualitäten? Verfügen Sie über genügend Eigenmotivation? Sind Sie
kontaktstark oder eher jemand, der wartet, bis andere auf ihn zugehen?
Besitzen Sie analytische Stärken - eine hohe Frustrationstoleranz? Können
Sie sich einer Sache intensiv widmen oder wünschen Sie sich eher eine
abwechslungsreiche Tätigkeit? Diese und weitere Fragen tragen dazu bei,
mehr über die eigenen Stärken und Schwächen zu erfahren.
Betreiben Sie eine möglichst gründliche Standortanalyse. Beschaffen Sie
sich Literatur zu diesem Thema. Beispielsweise finden Sie in DV-Job
Literaturempfehlungen zur Karriereplanung. Sprechen Sie mit guten Freunden
und Partnern über Ihre beruflichen Ziele und Vorstellungen. Suchen Sie
sich Gesprächspartner, die offen Ihre Meinung sagen, auch wenn das für Sie
mit unangenehmen Überraschungen verbunden sein könnte. Wenn es Ihre
Finanzlage zulässt, ist es empfehlenswert auch professionelle Hilfe in
Anspruch. Suchen Sie sich z. B. eine Personalberatung, die ihre Dienste
auch Privatpersonen anbietet. In DV-Job finden Sie Hinweise auf das
Leistungsspektrum verschiedener Personalberatungsunternehmen.
Nach der Selbstanalyse erfolgt die Analyse des Stellenmarktes. Mit ihr
gewinnen Sie Klarheit über das tatsächliche Angebot und erkennen mögliche
Schwachstellen in Ihrem Ausbildungs- und Berufsweg. Zusätzlich sollten Sie
den Wirtschaftsteil einer Zeitung regelmäßig lesen. Hier erhalten Sie
Informationen zu Entwicklungstendenzen verschiedener Branchen und erfahren
Einzelheiten über bedeutende Aufträge oder Investitionsvorhaben einzelner
Unternehmen.
Lesen Sie alle für Sie auch nur entfernt in Frage kommenden Angebote
aufmerksam durch. Beziehen Sie auch kleinere Unternehmen in die Analyse
mit ein. Gerade als Berufseinsteiger haben sie dort oft die Chance,
verschiedene Betätigungsfelder gründlich kennen zu lernen.
Eine gute, informative Stellenanzeige enthält folgende Angaben:
- Firmenprofil (Angaben über Unternehmen, Branche, Größe,
Mitarbeiteranzahl, Produkte und Dienstleistungen, Betriebsklima,
Führungsstil, Marktposition etc.)
- exakte Berufsbezeichnung
- Stellen- und Bewerberprofil (Angaben über Aufgabenbereich, Stellung
in der Organisationsstruktur, Kompetenz, Entwicklungschancen,
Anforderungen fachlicher und persönlicher Art an den gesuchten
Mitarbeiter, wie Ausbildung, Berufserfahrung, Alter, etc.)
- Angaben über Bezahlung, besondere betriebliche Leistungen
- Angaben über den Bewerbungsweg, über telefonische Vorabinformationen,
Ansprechpartner etc.
Notieren Sie die in im Anzeigentext enthaltenen Aussagen und
vergleichen Sie diese Notizen mit Ihren eigenen Erwartungen, Wünschen,
Kenntnissen und Fähigkeiten. Prüfen Sie, ob die Stelle für Sie überhaupt
interessant ist und ob Sie aus dem Firmenprofil, dem Stellen- und
Bewerberprofil ausreichend Argumente für Ihre Bewerbung ableiten können.
Anschließend verwerten Sie diese Informationen für Ihre Bewerbung.
Noch eine Bemerkung zum Thema Chiffreanzeigen: Manchmal ist das anonyme
Stellenangebot aus betrieblicher Sicht notwendig. Ein Unternehmen möchte
damit beispielsweise vermeiden, dass die Mitbewerber Einblick in die
eigene Mitarbeiterstruktur gewinnen. Bei Anzeigen, die über eine
Personalberatung geschaltet werden, kann der Auftraggeber Sperrvermerke
für Bewerber bestimmter Firmen festlegen, um diesen Einblick zu vermeiden.
Eine seriöse Chiffreanzeige ist daran erkennbar, dass sie aussagefähige
Informationen enthält. Oft kann eine Bewerbung auf eine solche Anzeige
sehr lohnend sein, v. a., da Sie wegen der verbreiteten Befürchtung, dass
sich der eigene Arbeitgeber hinter dem Chiffre verbirgt, mit weniger
Mitbewerbern rechnen müssen.
Die schriftliche Bewerbung enthält standardmäßig Anschreiben,
Lichtbild, Lebenslauf und Zeugnisse. Sofern es für die Position
sinnvoll erscheint, sind Arbeitsproben, Praktikanachweise und Zertifikate
für Zusatzqualifikationen beizufügen. Referenzen und Handschriftenproben
werden nur auf ausdrückliche Anforderung beigelegt. Angesichts der
Vielzahl von Bewerbungen, die nach der Stellenausschreibung von der
Personalstelle bearbeitet werden müssen - in mittelständischen Betrieben
gehen oft mehrere Hundert Bewerbungen ein - gewinnt die formale Gestaltung
der Bewerbungsunterlagen immer mehr an Bedeutung.
Äußere Form
Denken Sie daran - Ihre Unterlagen sind Ihre Visitenkarte. Die äußere
Form verweist auch auf Inhalte. Bei einer gelungenen Bewerbung wird
vermutet, dass Sie andere Aufgaben ebenso gut lösen können. An Gestaltung
und Aufbau Ihrer Bewerbungsunterlagen ist erkennbar, ob Sie einen Blick
für das Wesentliche besitzen und Ihre Äußerungen ordentlich und
übersichtlich darlegen können.
Sofern Sie mit einem Computer arbeiten, sollten Sie die Texte möglichst
auf einem Laserdrucker ausgeben. Standardschreiben sind zu vermeiden. Wie
Sie trotz des Einsatzes moderner Textverarbeitungssysteme den Eindruck
einer massenhaften Bewerbungsaktion vermeiden können, ist im Punkt
Anschreiben näher erläutert.
Sie können das Anschreiben und den Lebenslauf auch mit einer gut
funktionierenden Schreibmaschine mit sauberem Typenrad und frischem
Farbband erstellen.
Anschreiben und Lebenslauf sind in einer gut lesbarer Schrifttype -
keinesfalls schnörkelige Schmuckschriften - mit angemessenem, nicht zu
engem Zeilendurchschuss anzufertigen.
Zeugnisse nicht als Originale, sondern in Form einwandfreier Kopien
beilegen, die keine grauen Schatten, schwarzen Punkte oder Streifen an den
Rändern aufweisen. Mit ein wenig Sorgfalt lassen sich mit jedem besseren
Kopiergerät Top-Unterlagen erzeugen.
Zur ordentlichen Präsentation Ihrer Unterlagen verwenden Sie
Bewerbungsschnellhefter in einer dezenten Farbe (weiß oder grau) mit einer
Kunststoffklemme an der Seite - keine losen oder zusammen geklammerten
Seiten. Stecken Sie die einzelnen Seiten nicht in Plastikfolien.
Beizufügen sind: Schulabschlusszeugnis, Hochschulabschlusszeugnis, (falls
das Studium nicht beendet wurde, Vordiplomzeugnis beilegen), Zeugnisse aus
der Berufspraxis bzw. beruflichen oder persönlichen Weiterbildung (z. B.
Fremdsprachenzertifikate anerkannter Sprachschulen). Erwähnen Sie das
Fehlen wichtiger Unterlagen mit einer plausiblen Erklärung im Anschreiben.
Während Sie Referenzen und Handschriftenproben nur bei ausdrücklicher
Anforderung beifügen, empfiehlt es sich, aussagefähige Arbeitsproben
freiwillig beizulegen. Wurden von Ihnen Artikel veröffentlicht -
beispielsweise in DV-Fachzeitschriften - listen Sie diese in einem
Veröffentlichungsverzeichnis auf. Umfangreiche Anlagen sind systematisch
zu nummerieren und erhalten eine Inhaltsübersicht.
Verschicken Sie keine Unterlagen, denen man ansieht, dass Sie bereits
woanders vorgelegen haben. Eindeutiges Erkennungsmerkmal: Der Daumenknick
rechts in der Mitte der Seiten verrät, dass die Bewerbungsunterlagen schon
eifrig durchblättert und begutachtet wurden.
Als Papier nutzen Sie am besten Bankpostpapier bzw. 120g schweres
Schreibpapier.
Zum Postversand verwenden Sie möglichst weiße B4-Versandtüten mit
pappverstärktem Rücken, die Sie unbedingt ausreichend frankieren müssen.
Verwenden Sie Sondermarken. Sie ahnen nicht, wie viele Briefmarkensammler
es gibt, denen Ihre Post allein deshalb positiv auffallen wird.
Eine aussagefähige, individuelle Bewerbung braucht Zeit. Bemühen Sie
sich nicht, der Erste zu sein. Grundsätzlich sollten Sie sich innerhalb
von 5 bis 10 Tagen nach Erhalt des Stellenangebots bewerben. Da die
Bearbeitung von Bewerbungen oft ein langwieriger Prozess ist, können Sie
sich mit einer akzeptablen Begründung auch noch nach drei Wochen auf das
Stellenangebot bewerben. Plausibel sind Angaben über eine längere
berufliche Abwesenheit, Urlaub oder die verspätete Kenntnis vom
Stellenangebot.
Anschreiben
Das Anschreiben enthält:
- Anschrift des Absenders mit Telefonnummer
- Anschrift des Unternehmens (ohne "An"), gegebenenfalls mit dem
Zusatz "Personalabteilung" und - falls angegeben - der Name und Titel
(abgekürzt) des Ansprechpartners
- Ort und Datum (Ort - Komma - Datum, ohne "den", das Ganze
rechtsbündig eingeben)
- in der Bezugszeile den Bezug auf die Stellenausschreibung mit Quelle
und Datum (Fettdruck)
- die Anrede mit Namen des Ansprechpartners oder eine allgemein
gefasste Anrede
- den Textblock
- die eigenhändige Unterschrift (keine Kopie)
- am unteren Bildrand in der Anlage eine Aufzählung der beigefügten
Unterlagen - in der Regel bestehend aus: Lichtbild, Lebenslauf, (Anzahl)
Zeugnisse
Das Anschreiben darf keine Rechtschreib-, Zeichensetzungs-, Tippfehler
oder ungünstige Silbentrennungen enthalten - beachten Sie dabei, dass
viele Firmen inzwischen die neue deutsche Rechtschreibung benutzen. Die
Rechtschreibprüfung der Textverarbeitung sollte unbedingt benutzt werden.
Nach maximal sechs Zeilen sollte ein neuer Absatz beginnen: Fassen Sie
sich kurz, denn die Zeit des Lesers ist kostbar. Ihre Sprache sollte
höflich aber selbstbewusst sein. Verwenden Sie für Berichte über Ihren
schulischen und beruflichen Werdegang stets Aktivverben, sie hinterlassen
einen positiveren Eindruck als Passivformen. Statt "xy-Kenntnisse wurden
mir vermittelt": "xy-Kenntnisse eignete ich mir ... an". Vermeiden Sie
umständliche, bürokratische oder wissenschaftlich klingende Formulierungen
und denken Sie immer daran: Zwei Sätze sind besser als einer. Logisch: Je
höher die gewünschten Qualifikationen für die ausgeschriebene Stelle,
desto mehr Informationen enthält Ihr Anschreiben. Aber achten Sie darauf,
dass es nicht zu üppig ausfällt. Eine Schreibmaschinenseite Text ist in
der Regel genug. Ein Absatz sollte maximal drei Sätze enthalten.
Versenden Sie kein Anschreiben von der Stange. Beginnen Sie mit einer
Begründung für Ihr Schreiben, bringen Sie darin Ihre Motivation für die
Bewerbung auf genau diese Stelle zum Ausdruck. Manchmal kann die
Motivation auch aus den die Stellenbeschreibung ergänzenden Angaben
abgeleitet werden, beispielsweise bei einem Angebot auf
Mitarbeiter-Beteiligung oder einem Unternehmen von einer bestimmten
Betriebsgröße etc.
Grundsätzlich müssen Sie auf jede der in der Anzeige genannten
Anforderungen eingehen. Wenn Ihnen eine Position zusagt, ist es in der
Regel gar nicht so schwer, eine indirekte Beziehung zwischen Ihren
Fähigkeiten und Qualifikationen und den aufgeführten Anforderungen
herzustellen. Spezifizieren Sie Ihre Qualifikation ebenfalls indirekt.
Behaupten Sie nicht einfach, dass Sie selbständig arbeiten, sondern
beschreiben Sie die Bedingungen, die diesen Arbeitsstil für Sie
selbstverständlich machen. Schreiben Sie nicht, dass Sie
Organisationstalent besitzen, sondern erläutern Sie, wo Sie es einsetzen
konnten: "Organisatorische Fähigkeiten stellte ich bei ... unter Beweis."
Beschreiben Sie Ihre Qualifikation mit Adjektiven wie "selbständig,
verantwortlich, umfangreich, umfassend", die Aufgaben mit "schwierig,
komplex". Verwenden Sie bestimmte Reizwörter, d. h. Wörter, die etwas
Negatives assoziieren - wie "Problem", "Schwierigkeit", "Unstimmigkeit" -
möglichst nicht.
Sofern es nicht unumgänglich ist, machen Sie keine Einschränkungen und
relativieren Sie Ihre Aussagen niemals. Denn Sie verfehlen das Ziel, wenn
Sie schreiben: "Meine Spanischkenntnisse sind gut, aber derzeit fehlt mir
die nötige Sprachpraxis" - das käme jedem Personalchef spanisch
vor. Wenn Sie von einer Sache wirklich nicht sehr viel verstehen, lässt
sich dies auch positiv zum Ausdruck bringen. Statt: "Die
Programmiersprache xy beherrsche ich nur ein wenig" schreiben Sie: "In der
Programmiersprache xy verfüge ich über ausbaufähige Grundkenntnisse."
In gleicher Weise sprechen Sie die für Sie ungünstigen Phasen Ihres
Werdegangs an. Benutzen Sie nicht Formulierungen wie "ich verlor meine
Arbeitsstelle", sondern argumentieren Sie "das Aufgabengebiet entfiel,",
statt "mir wurde gekündigt" schreiben Sie "die Abteilung wurde aufgelöst".
Halten Sie sich folgendes stets vor Augen: Wer ein Stellenangebot
aufgibt, hat ein Problem, das er von demjenigen, mit dem er die Stelle
besetzen wird, gelöst haben möchte. Sie müssen in Ihrem Anschreiben
deshalb den Eindruck erwecken, dass Sie dieses Problem lösen können und
sollten nicht etwa zeigen, dass Sie selbst auch ein paar Probleme haben.
Als Berufsanfänger müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie aufgrund Ihres
Studienschwerpunktes besonders für die Position geeignet sind und dass Sie
in Praxisübungen, Betriebspraktika oder Ferienjobs vergleichbare
Erfahrungen sammeln konnten. Daher können Sie sich problemlos in das neue
Aufgabenfeld einarbeiten. Oft reichen vergleichbare Erfahrungen aus, um
dem gewünschten Persönlichkeitsbild des neuen Mitarbeiters zu entsprechen.
Ein heikles Thema: Gehaltswunsch. Wenn in einer Stellenanzeige eine
Aufforderung enthalten ist, einen Gehaltswunsch zu äußern, formulieren
Sie: "Meine Gehaltsvorstellungen liegen im üblichen Rahmen."
Das Anschreiben sollte mit einem Satz enden, in dem Sie zum Ausdruck
bringen, dass Sie sich über die Einladung zu einem Gespräch sehr freuen
würden. In manchen Situationen ist der früheste mögliche Eintrittstermin
anzugeben, oder aufzuführen, zu welcher Uhrzeit bzw. ab welchem Datum sie
telefonisch zu erreichen sind.
Lichtbild
Der Eindruck, den Ihr Foto hinterlässt, ist nicht zu unterschätzen.
Deshalb sollten Sie auf eine sorgfältige Anfertigung und Positionierung
desselben achten - entweder mittig, auf einem leeren A4-Bogen, den Sie vor
den Lebenslauf heften, oder in die rechte obere Ecke des Lebenslaufs
kleben.
Das Bild auf der Rückseite mit Namen und Anschrift versehen, damit es,
falls es sich löst, richtig zugeordnet werden kann. Bilder, die mit
beidseitig klebender Folie befestigt wurden, können bei Rücksendung der
Unterlagen problemlos gelöst und wieder verwendet werden.
Ein einwandfreies Foto ist nicht aus dem Automaten zu erhalten, sondern
nur beim Fotografen, der in der Regel zwei Motive anfertigt. Hier lassen
sich auch die Negative deponieren und bei Bedarf weitere Abzüge bestellen.
Farbfotos sind heutzutage üblich. Das korrekte Bewerbungsfoto-Format
beträgt 50 mm in der Breite und 62 mm in der Höhe. Kleidung und Outfit
sollten der Position entsprechend gewählt sein. Bei Frauen heißt das, sich
auch an heißen Sommertagen nicht mit tiefem Ausschnitt ablichten zu
lassen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, ein leichtes Lächeln aufzulegen.
Gerade wenn einem jemand noch nicht vertraut ist, wirkt ein lächelndes
Antlitz sympathischer als ein ernst dreinblickendes. Bei der Auswahl des
am besten geeigneten Bildes sollten gute Freunde mitbestimmen dürfen, die
Sie ohne die optische Täuschung des eigenen Spiegelbilds sehen.
Lebenslauf
Falls man es nicht ausdrücklich anders fordert, den Lebenslauf stets in
tabellarischer Form verfassen. Das deutsche Standardschema liest sich wie
folgt, aber auch hier darf man sich zunehmend an den Gewohnheiten im
anglo-amerikanischem Sprachraum orientieren und hiervon abweichen:
1. Persönliche Daten:
- Name
- Anschrift mit Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand (verheiratet, ledig oder nicht verheiratet)
- Religion
2. Bildungsweg:
- Schulischer Bildungsweg
- Grundschule
- Hauptschule/Realschule/Gymnasium/Gesamtschule (jeweils mit Namen und
Ort der Schulen)
- Datum Schulabschluss/Allgemeine Hochschulreife (bei Berufsanfängern)
- Studium
- Name und Ort der Universität/en, Schwerpunkte und Diplomarbeitsthema
gegebenenfalls mit Namen bekannter Dozenten/Professoren
- Praktika/Praxisphasen während der Studienzeit
- Tag des Hochschulabschlusses mit zugesprochenem Titel und Gesamtnote
- Postgraduierte Studien
3. Berufspraxis:
- Beruflicher Werdegang mit Abschlüssen (Firma, Abteilung, Aufgaben,
Schwerpunkte, Projekte, Mitgliedschaften in Gremien, berufliche
Weiterbildung mit Verweis auf Zertifikate/Zeugnisse in Anlage)
- Nebenberufliche Tätigkeiten
4. Berufsnahe/sonstige Kenntnisse:
- Studien und Sprachaufenthalten (ab 4 Wochen)
- Gesellschaftliche Funktionen (z. B. Wehrdienst/Zivildienst)
- Sprachkenntnisse
- Besondere Fähigkeitsausweise (Vorträge auf Kongressen/Workshops
etc.)
- Besondere Interessen
Im Lebenslauf sollten nicht nur alle für die Position bedeutsamen
Kenntnisse, Erfahrungen und ausgeübten Tätigkeiten aufgelistet werden, es
sollten diese Fähigkeiten zusätzlich in ein, zwei Sätzen oder einigen
Stichworten konkret beschrieben werden. So wird sich der Personalleiter
oder Geschäftsführer leichter ein Bild von Ihrem Werdegang machen können.
Führen Sie alle Fortbildungsmaßnahmen - auch die außerbetrieblichen -
an. Gerade die lassen Ihre Eigeninitiative erkennen und unterstützen Ihre
Bewerbung.
Natürlich darf ein Lebenslauf keine "Lücken" aufweisen. Lückenlos
bedeutet, längere Ausfallzeiten müssen unbedingt begründet sein. Etwa
durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfallfolgen etc.
Bei sehr umfangreichen Lebensläufen können Sie den Angaben zur Person
eine Seite 'Profil' (tabellarischer Kurzlebenslauf) voranstellen und darin
eine thematische Gliederung vornehmen. Ungeachtet dessen sollte ein
Lebenslauf nicht länger als zwei Seiten sein - meist sollten Sie für den
angestrebten Beruf unwichtige Angaben weglassen, solange der Lebenslauf
konsistent bleibt.
Es empfiehlt sich, den Lebenslauf mit einem Textverarbeitungsprogramm
zu schreiben. Achten Sie auf gleichmäßige Abstände zwischen den Absätzen
und Spalten. Mehrere Seiten sollten nummeriert werden. Vergessen Sie
Unterschrift, Ort und Datum nicht!
Zeugnisse
Alle schulischen und beruflichen Bildungsabschnitte sind mit
Zeugniskopien zu belegen, ebenso Ihre Beschäftigungsverhältnisse. Wo dies
nicht möglich ist, fügen Sie eine Begründung auf einem gesonderten Blatt
bei.
Die Zeugniskopien sollten einwandfrei sein. Sie sind in chronologischer
Reihenfolge abzuheften.
Im Falle von (noch) nicht abgeschlossenen Studiengängen fügen Sie die
Kopien des Vordiploms oder eine Übersicht bereits vorhandener Noten bzw.
Vorschlagnoten bei.
Berufsanfänger sollten außerdem Nachweise über Betriebspraktika,
Ferienjobs oder Auslandsaufenthalte hinfügen, vor allem wenn diese eine
freundliche Beurteilung des Abteilungsleiters enthalten.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung seines
Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein einfaches
Zeugnis enthält Angaben über die Art und Dauer der Beschäftigung, ein (zu
bevorzugendes) qualifiziertes Zeugnis den ausführlichen Nachweis über
erbrachte Leistungen und die Beurteilung des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Das qualifizierte Zeugnis müssen Sie beim Ausscheiden ausdrücklich
verlangen. Es ist nicht üblich, dass ein Arbeítnehmer nur ein einfaches
Zeugnis erhält, dies könnte bei künftigen Arbeitgebern mit großer Skepsis
aufgenommen werden. Das Zeugnis muss mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf
ausgestattet sein, aus dem Name und Anschrift des Ausstellers erkennbar
ist. Angeblich ist der Unterschrift ein Firmenstempel beizufügen, aber
dies habe ich bisher noch nicht gesehen.
Das Zeugnis soll alle wesentlichen Angaben, die für die
Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind, enthalten. Die
Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen und vom "verständigen Wohlwollen
des Arbeitgebers gegenüber dem dem Arbeitnehmer getragen sein. Sie dürfen
das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren". Mit anderen
Worten: Nur besonders begründet darf etwas negatives ausgedrückt werden,
und deshalb wird es meistens verklausuliert und versteckt.
Das wohlwollende, qualifizierte Zeugnis enthält folgende Angaben:
- persönliche Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, -ort, Wohnort,
akademischer Titel)
- Dauer der Beschäftigung
- Berufsbezeichnung
- Angaben über alle Aufgaben und Veränderungen des Aufgabengebiets und
des Arbeitsplatzes
- Darstellung der persönlichen Entwicklung oder Laufbahn mit Angabe
der hierarchischen Positionen
- Beschreibung der einzelnen Aufgaben, Sonderaufgaben, konkreten
Erfolge
- Besondere Kenntnisse, die über das eigentliche Arbeitsgebiet
hinausreichen
- qualitative und quantitative Leistungsbeurteilung
- Beurteilung der Arbeitsleistung mit Würdigung positiver
Eigenschaften
- Beurteilung des persönlichen Einsatzes, Weiterbildungsinitiativen
- Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit, Loyalität, des Verhaltens
gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten
- Führungsfähigkeit/Führungsverhalten (bei Führungskräften)
- Begründung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (bei Kündigung
durch den Arbeitgeber darf der Kündigungsgrund nur im Falle von
Strukturveränderungen, Nichtbedarf etc. genannt werden)
- Bedauern über Ausscheiden des Arbeitnehmers
- Dank für geleistete Arbeit
- Gute Wünsche für die Zukunft und den weiteren beruflichen Werdegang
Für die abschließende Gesamtbeurteilung, die in keinem Zeugnis fehlen
sollte, gelten folgende gebräuchliche Formulierungen:
- stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = sehr gut,
- stets zu unserer vollen Zufriedenheit = gut,
- stets zu unserer Zufriedenheit = befriedigend,
- zu unserer Zufriedenheit = ausreichend,
- im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit = mangelhaft,
- hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit zu
erledigen = ungenügend.
Es gehen immer mehr Firmen dazu über, von der angeführten Bewertungsart
abzusehen. Sie benutzen freie Formulierungen für die Leistungs- und
Persönlichkeitsbewertung. Dies erwächst auch aus der deutschen
Rechtsauffassung, die katalogmäßige Verklausulierungen ebenso verbietet
wie nicht wohlwollende Formulierungen.
Neben den allgemeinen Beurteilungskriterien gibt es eine Vielzahl
verschlüsselter Formulierungen, die im Zusammenhang interpretiert werden
müssen. So wird der Ausdruck "ordnungsgemäß" für die Arbeit eines
Buchhalters sehr positiv sein, bei vielen anderen Aufgaben wird damit
jedoch vermittelt, dass jemand bürokratisch und ohne Eigeninitiative
gearbeitet hat. Zeigte man sich "bemüht" oder hatte "Gelegenheit",
bestimmte "Arbeiten zu erledigen", so ist damit gemeint, dass man
erfolglos tätig war.
Werden nur die Aufgaben des Mitarbeiters beschrieben, vielleicht noch
sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten, die Beurteilung seiner
Leistungen jedoch weggelassen, wertet dies ein Zeugnis ab. Gleiches gilt,
wenn bei bestimmten Berufen die zu erwartenden Beurteilungen -
beispielsweise bei Buchhaltern die Angabe "ordnungsgemäß", "zuverlässig"
oder "korrekt" - fehlen. Enthält ein Zeugnis in wichtigen Punkten keine
ausführliche Aufgabenbeschreibung und -bewertung (d. h. welche Aufgaben,
wie gelöst, mit welchem Ergebnis), ist das Zeugnis unvollständig und
unrichtig. Sie können - und sollten - ein solches Zeugnis anfechten.
Je persönlicher und individueller das Zeugnis verfasst ist, desto
besser. Ein individuell gehaltener Abschluss, der das Bedauern des
Arbeitgebers über Ihr Ausscheiden zum Ausdruck bringt, ist von besonderem
Wert.
Heutzutage ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie aufgefordert werden, den
Zeugnistext selbst zu entwerfen. Der Entwurf sollte lediglich die
Aufgabenbeschreibung enthalten, die Beurteilung sollte der Arbeitgeber
selbst verfassen. Eine Beurteilung ist umso besser, je mehr relevante
Schlüsselwörter, wie "schwierige Arbeiten", "selbständig",
"eigenverantwortlich", "Verantwortung", " Initiative", "Erfahrungen",
"Sinn für das Wesentliche", etc. im Text vorkommen.
Das Zeugnis sollte möglichst von einer ranghohen Person unterschrieben
werden, am besten vom Geschäftsführer bzw. der Personalabteilung.
Enthält das Zeugnis unrichtige oder unvollständige Tatsachen oder
fehlerhafte Beurteilungen, können Sie die Anfertigung eines neuen
Zeugnisses verlangen. Dies sollten Sie unmittelbar nach Erhalt des
Zeugnisses tun, dann hat der Arbeitgeber die Beweispflicht. Reagieren Sie
erst später, liegt die Beweislast bei Ihnen.
Wenden Sie sich zunächst direkt an den Vorgesetzten, der das Zeugnis
verfasst hat. Argumentieren Sie sachlich und machen Sie ihn auf die
möglichen Konsequenzen, die ein schlechtes Arbeitszeugnis für Sie hat,
aufmerksam. Sprechen Sie erst, wenn dies nicht fruchtet, Mitglieder der
Personalabteilung mit dem Hinweis an, dass man Ihnen geraten habe, Ihre
Rechte durch das Arbeitsgericht einzufordern. Falls Sie immer noch kein
neues Zeugnis erwirken können, reichen Sie Klage beim Arbeitsgericht ein.
Seien Sie sich darüber im Klaren, wie wichtig dieser qualifizierte
Beschäftigungsnachweis für Ihren weiteren beruflichen Werdegang ist.
Selbst wenn Ihr nächster Arbeitgeber Sie nimmt - was ist, wenn der
übernächste über das Zeugnis stolpert?
Sind die Unterlagen abgeschickt, beginnt das bange Warten, besonders,
wenn es sich um einen Job handelt, den Sie sehr gerne hätten. Die erste
Stufe zum Erfolg haben Sie mit einer aussagenfähigen Bewerbung bereits
genommen.
Bekunden Sie Ihr Interesse an der Position ruhig noch einmal: Fragen
Sie nach 4 bis 6 Wochen bei dem Unternehmen nach dem Stand des
Bewerbungsverfahrens.
In den Unternehmen gibt es mittlerweile eine Vielzahl von
Auswahlverfahren, die genutzt werden, um die "Spreu vom Weizen" zu
trennen. Dennoch spielt immer noch die Intuition eine große Rolle. Deshalb
gehört stets etwas Glück dazu, in die engere Auswahl zu gelangen. Wurde
Ihre Bewerbung kaum eines Blickes gewürdigt, erhalten Sie die Unterlagen
meist recht schnell mit einer Standardabsage zurück. Gehörten Sie zur
zweiten Wahl wird das in einem persönlicheren Schreiben zum Ausdruck
gebracht, oft verbunden mit der Empfehlung, sich zu einem späteren
Zeitpunkt noch einmal zu bewerben oder dem Angebot einer anderen Position
im Betrieb. Drei bis acht Kandidaten werden i. d. R. in das engere
Auswahlverfahren einbezogen und z. T. eingeladen.
Angesichts der derzeitigen ungleichen Relation von Stellensuchenden zu
Stellenangeboten muss man in der Regel eine ganze Reihe von Bewerbungen
verschicken, um eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch zu erhalten.
Wer bei mehreren, in Bezug auf Qualifikation und beruflichem Werdegang
sehr passenden Angeboten immer wieder Absagen erhält, sollte Unterlagen
und Anschreiben noch einmal gründlich überarbeiten. Sind darin
Widersprüche enthalten, Punkte, die möglicherweise abschrecken? Werden
Qualifizierungen und Fähigkeiten nicht richtig begründet? Es empfiehlt
sich, die Texte Freunden oder Bekannten vorzulegen, die bereits Erfolge
mit ihren Bewerbungsschreiben verzeichnen konnten und Hinweise für
Verbesserungen geben können. Fragen Sie auch in den Betrieben nach, die
Sie abgelehnt haben, möglicherweise erhalten Sie telefonisch(!!!) gute
Hinweise, wenn Sie genau zuhören.
Wenn Sie eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch erhalten, zählen
Sie zu den Glücklichen, denen eine weitere Chance gewährt wurde. Es ist
wichtig, sich intensiv auf das Gespräch vorzubereiten. Dadurch verfügen
Sie im Gespräch auch bei schwierigen Fragen über eine größere innere
Sicherheit. Rechnen Sie nicht damit, dass das erste Gespräch gleich
erfolgreich verläuft. Meist bedarf es dazu wie in vielen anderen Dingen
einiger Übung.
Informationen zum Unternehmen
Zunächst informieren Sie sich ausführlich über das Unternehmen.
Besonders wenn Sie eine hoch qualifizierte Positionen anstreben. Hilfreich
ist ein Blick in eines der folgenden Nachschlagwerke (in allen größeren
Bibliotheken) und vor allem im Internet:
- Handbuch der Großunternehmen
- Mittelständische Unternehmen
- Verbände und Verlage (alle bisher genannten Werke aus dem
Hoppenstedt-Verlag)
- ISYS-Firmenreport
- Wer produziert was?
- Firmendatenbanken und Pressearchive von
http://www.genios.de
und http://www.gbi.de
sowie die üblichen Suchmaschinen
Größere Unternehmen unterhalten oft eine Abteilung für
Öffentlichkeitsarbeit. Hier sind Geschäftsberichte und andere Materialien
erhältlich. Informationen können auch bei den Verbänden der Branchen sowie
den Kammern von Industrie, Handel und Handwerk eingeholt werden.
Verschaffen Sie sich außerdem beim Besuch der einen oder anderen EDV-Messe
einen Eindruck von potentiellen Arbeitgebern.
Vielleicht lassen sich über Ihren Bekanntenkreis einige zusätzliche
Informationen über das Unternehmen oder das Aufgabengebiet in Erfahrung
bringen. Nutzen Sie alle Quellen, die Ihnen einfallen, um eine bessere
Vorstellung zu erhalten, was Sie in der Position erwartet.
Gesprächsverlauf
Der Verlauf eines Bewerbungsgesprächs ist ebenso wie die schriftliche
Bewerbung oft von gewissen Standards geprägt. Er ist häufig in etwa wie
folgt strukturiert:
- Einleitungsphase (warming-up-Phase)
- Selbstvorstellung von Interviewer und Bewerber
- Lebenslaufanalyse sowie biographiebezogene Fragen
- Vorstellen des Unternehmens
- Informationen über Tätigkeit und Aufgabengebiet
- Gesprächsabschluss mit Verbleib
Je nach Unternehmen und der Ranghöhe der zu besetzenden Position sind
ein oder mehrere Personen (z. B. Personalleiter und künftiger Vorgesetzter
oder Geschäftsführer und jemand, der das Aufgabengebiet genau kennt) an
dem Gespräch beteiligt.
Verhaltensregeln
Nehmen Sie sich nicht etwa vor, bestimmte Verhaltensweisen zu
unterlassen. Wer sich beispielsweise häufig unbewusst ins Haar fasst oder
die Nasen reibt wird damit nicht einfach aufhören, nur weil er es sich
vorgenommen hat. Sinnvoller ist es, stattdessen etwas anderes zu tun.
Beschließen Sie beispielsweise die Hände in dieser und jener Position zu
halten, zu der sie, sollten sie den alten Gewohnheiten folgen, jederzeit
wieder zurückgeführt werden können.
Ihre Kleidung wählen Sie der Position und Branche entsprechend aus,
eher etwas konservativer, als es von Ihnen erwartet wird. Entscheiden Sie
sich für dezente Farbtöne. Frauen sollten nicht versuchen, durch Ihre
Aufmachung aufzufallen. Die Rocklänge sollte beim Sitzen nicht zum "Zuppeln"
reizen.
Eine Notwendigkeit ist, dass man sich in seiner Kleidung wohl fühlt.
Gegebenenfalls tragen Sie das eine oder andere Stück zuvor ein wenig ein,
wenn die Zeit bis zum Termin noch ausreicht. Vermeiden Sie es, mit
brandneu gekauften Sachen zu erscheinen - es sei denn, Sie können sich ein
Stück vom Maßschneider leisten.
Schätzen Sie die Anfahrtszeit richtig ein. Seien Sie am besten 15
Minuten früher am Ort. Dann können Sie einen abgelegenen Raum noch
rechtzeitig auffinden, sich sammeln oder das Gebäude, in dem Sie
vielleicht künftig arbeiten werden, ein wenig genauer betrachten.
Vielleicht fällt Ihnen dabei etwas passendes für die Einleitungsphase des
Vorstellungsgesprächs ein.
Der erste und der letzte Eindruck bleiben besonders gut im Gedächtnis
haften. Achten Sie auf die Körpersprache. Nehmen Sie auf dem Ihnen
angebotenen Stuhl die ganze Sitzfläche ein. Sitzen Sie aufrecht aber
bequem und behalten Sie mit beiden Füßen Bodenkontakt. Blicken Sie Ihrem
jeweiligen Gesprächspartner offen in die Augen.
Seien Sie während des Gesprächs selbstsicher und bleiben Sie stets
sachlich. Wenn Sie unsicher werden, versuchen Sie nicht, es zu
überspielen. Sagen Sie ruhig, was Sie empfinden, Ihr Gegenüber hat
vermutlich einmal ganz ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Sie sehr gut
verstehen. Ihnen hilft das, wieder sicherer zu werden. Seien Sie Sie
selbst. Offenheit, Echtheit und Glaubwürdigkeit zahlen sich im
Vorstellungsgespräch aus. Einfluss gewinnen Sie am besten, wenn es Ihnen
gelingt, eine menschliche Beziehung zu Ihrem Gesprächspartner aufzubauen.
Führen Sie keine langen Monologe, sondern fassen Sie sich kurz. Kleine
Fehler zu benennen ist durchaus erlaubt. Falls Sie größere Schwächen
haben, sollte Sie es Ihrem künftigen Arbeitgeber überlassen, diese
herausfinden.
Inhaltliche Gesprächsvorbereitung
Im Bewerbungsgespräch müssen Sie vor allen Dingen Überzeugungsarbeit
leisten. Beantworten Sie sich zunächst folgende Fragen:
- Was will ich erreichen?
- Was spricht für mich?
- Was spricht evtl. gegen mich?
- Wie führe ich den Nachweis?
- Wie begegne ich eventuellen Einwänden?
Eine erste Kurzdarstellung, die Zusammenfassung Ihres Lebenslaufs,
sollte nicht länger als anderthalb Minuten dauern. Sie ist flüssig und
interessant vorzutragen. Auf jeden Fall müssen Sie einen
zusammenhängenden, klar verständlichen, widerspruchsfreien Bericht über
Ihre bisherigen Tätigkeiten und die Gründe ihrer Beendigung geben können.
Bezüglich der angebotenen Stelle ist es ratsam, Ihre Präsentation
folgendermaßen zu gliedern:
1. Formulieren Sie Ihren Standpunkt:
Ich halte mich für geeignet, die angebotene Position auszufüllen
2. Liefern Sie Argumente dazu:
Ich besitze die geforderten Kenntnisse ..., Fähigkeiten ...,
Erfahrungen ...
3. Belegen Sie dies mit Beispielen:
Bei der und der Aufgabe konnte ich diese und jene Fähigkeiten unter
Beweis stellen
Das Zeugnis der Firma xy belegt meine Qualifikation für ...
4. Begegnen Sie möglichen Einwänden:
Bei dieser Gelegenheit konnte ich einen großen Verantwortungsbereich
übernehmen
5. Ziehen Sie ein Resümee:
Das Ganze ermöglicht mir, den Aufgabenbereich voll zu erfüllen.
Zu einer gründlichen Vorbereitung gehört auch die Vorbereitung auf
häufig gestellte Fragen, wie z. B.:
- Weshalb wählten Sie diesen Beruf/Ausbildungsweg?
- Weshalb möchten Sie gerade zu uns?
- Was interessiert Sie an der Position am meisten, was weniger?
- Wie steht Ihr Partner/Ihre Familie zu der Entscheidung?
- Was wissen Sie über unser Unternehmen?
- Welche besondere Qualifikation besitzen Sie für die Stelle?
- Wie würde ein guter Freund Sie beschreiben?
- Nennen Sie Ihre größten Erfolge!
- Was sind die Schwachpunkte in Ihrem Lebenslauf?
- Was möchten Sie in fünf Jahren tun?
- Worauf legen Sie Wert in Ihrem Beruf?
- Was Missfiel Ihnen bei Ihrer letzten Tätigkeit?
- Wie viel möchten Sie verdienen?
- Wie lange werden Sie brauchen, bis Sie richtig eingearbeitet
sind?
Sprechen Sie Ihre Gedanken laut vor sich hin, dann merken Sie am
besten, bei welchen Punkten Sie stocken, welche Formulierungen linkisch
und wenig überzeugend klingen oder wo Sie sich möglicherweise
widersprechen. Inszenieren Sie die mögliche Gesprächssituation zusätzlich
mit vertrauten Freunden.
Wie in einem Verkaufsgespräch gilt auch für das Bewerbungsgespräch:
Äußern Sie Ihre Argumente nicht zu früh. Beginnen Sie mit dem zweitbesten
Argument und heben Sie sich das beste zum Schluss auf. Rechnen Sie damit,
dass Ihr Gegenüber versuchen wird, das schwächste Argument zu kritisieren.
Sehen Sie in den möglichen Einwänden Ihres Gesprächspartners eine Chance,
denn hinter jedem echten Einwand steckt Interesse bzw. der Wunsch nach
einer Verständnishilfe.
Ganz wichtig: In einem Vorstellungsgespräch sollten Sie möglichst keine
Werturteile äußern. Falls es unumgänglich ist, prüfen Sie zunächst die
Bedingungen, unter denen solche Urteile gerechtfertigt erscheinen.
Beschreiben Sie Bedingungen und Urteil, in Formulierungen wie "einerseits
... andererseits ...".
Urteilen Sie keinesfalls negativ über frühere Chefs und ehemalige
Kollegen. Wenn Sie im Inneren immer noch Groll gegen jemanden hegen,
arbeiten Sie jetzt daran, ihn loszuwerden.
Bereiten Sie sich ebenso gut auf Fragen vor, die Sie von Ihrem
Gegenüber beantwortet wissen möchten. Schließlich müssen Sie herausfinden,
ob die angebotene Stelle die richtige für Sie ist. Stellen Sie Fragen zum
künftigem Arbeits- und Verantwortungsbereich, zu Aufstiegs- und
Qualifizierungsmöglichkeiten, zu Kollegen und Vorgesetzten. Zeigen Sie
durch konkrete Fragen zu einzelnen Geschäftsbereichen oder künftigen
Entwicklungen des Unternehmens, dass Sie über die Firma, in der Sie
arbeiten möchten, informiert sind.
Gehaltswunsch
Bereiten Sie sich gut auf die Frage vor, welches Gehalt Sie erwarten.
Um Ihren Gehaltswunsch zu ermitteln, berücksichtigen Sie alle Bezüge Ihrer
bisherigen Position einschließlich geldwerter Vorteile wie Dienstwagen,
betriebliche Altersversorgung und Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen.
Die Summe sollte 5 bis 20 % über Ihrem letzten Gehalt liegen (bei
schlechter Wirtschaftslage und bisher gutem Verdienst können auch einige
Prozent Abschlag sinnvoll sein!) und auf jeden Fall an den marktüblichen
Gehältern und Ihrem Leistungsvermögen orientiert sein (z.B. BAT,
Tariflisten von Gewerkschaften etc.).
Wenn Sie im Gespräch gefragt werden, was Sie verdienen möchten, nennen
Sie den Betrag mit fester Stimme, ohne Einschränkung, Relativierung oder
Rechtfertigung. Auf Wunsch erläutern und begründen Sie Ihre
Gehaltsvorstellung.
Einschätzung des Gesprächs
Ein positiv verlaufendes Vorstellungsgespräch erinnert an andere
angenehme Gesprächssituationen. Es schafft und hinterlässt bei den
Teilnehmern eine positive Stimmung. Diese spürt man bei der
Verabschiedung, die freundlich und gelöst verläuft. Bedanken Sie sich am
Ende für das Gespräch und fragen Sie, wann mit einer Entscheidung zu
rechnen ist.
In einer Art Nachbereitung replizieren Sie die erlebte Situation noch
einmal. Machen Sie sich schriftliche Notizen zu folgenden Fragen:
1. Was habe ich gut gemacht?
2. Was kann ich nächstens besser, d. h. anders machen?
3. Welchen Eindruck hatte ich von meinem Gegenüber?
Bedenken Sie, welche Vor- und Nachteile für Sie mit dem Stellenantritt
verbunden wären.
Falls Sie eine Absage erhalten, fragen Sie ruhig nach, woran es gelegen
hat, dass man sich nicht für Sie entschieden hat. Oft ergeben sich daraus
nützliche Hinweise, was Sie beim nächsten Mal anders machen können, um
schließlich die Stelle zu bekommen, die Sie sich wünschen.
Folgende Ausführungen müssen im Arbeitsvertrag schriftlich niedergelegt
sein:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- der genaue Eintrittstermin und - bei befristeten
Arbeitsverhältnissen - präzise Angaben über den Zeitraum der Anstellung
- der Arbeitsort oder die Feststellung, dass der Arbeitnehmer an
verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
- die exakte Berufsbezeichnung sowie eine kurze Beschreibung der vom
Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeiten
- die vereinbarte Arbeitszeit
- Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts sowie eine Aufführung aller
Sonderzahlungen
- die Anzahl der Urlaubstage
- Dauer der Probezeit (üblich sich 6 Monate) und die Kündigungsfristen
- Allgemeine Hinweise zu Tarif-, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen,
die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen
- Bei Auslandstätigkeiten sollten die Dauer des Aufenthaltes, die
Angabe der Währung, in der das Arbeitsentgelt ausbezahlt wird, sowie die
Bedingungen für die Rückkehr - sprich den Wiedereinstieg nach Ablauf der
Auslandstätigkeit - vertraglich geregelt sein
Eine haarige Angelegenheit sind oftmals die so genannten Nebenabreden.
Hierzu zählen alle individuell getroffenen Vereinbarungen, wie zum
Beispiel zusätzliche Urlaubstage, die Vergütung von Überstunden und
Sonderzahlungen. Sofern die einzelnen Abmachungen nicht schriftlich und
ganz konkret im Arbeitsvertrag festgehalten sind, kann sich später an
deren Auslegung der Konflikt entzünden. Mündlichen Vereinbarungen können
im Konfliktfall nachträglich kaum nachgewiesen werden. Solange man sich
versteht, gibt es keine Probleme mit Absprachen - daher sollte man sie
gleich schriftlich fixieren, falls der Tag kommt, an dem man sich nicht
mehr ganz so gut versteht. Sonst streitet man später über Kleinigkeiten
und versteht sich dann noch weniger...
Eine umfangreiche Tippsammlung findet man z.B. beim Online-Auftritt des
Focus, MSN,
Bewerberinfo
oder Jobware.
Ebenfalls interessant ist gelegentlich ein Blick auf die "andere Seite",
z. B. mit den
Tipps für den Vorgesetzten.
Und wenn es um das Zeugnis von der alten Arbeitsstelle geht, hilft der
Zeugnis-Profi
weiter.
geva-institut Karrierezentrum
Aussagekräftige Tests zur Karriereplanung und beruflichen Orientierung
finden Sie im Internetangebot des renommierten Münchner geva-instituts.
Dort gibt es auch eine Vergütungsanalyse und Tests zu Managementskills wie
Verkaufen, Zeit- und Selbstmanagement sowie Führung.
Mehr zu den Tests vom geva-institut ...
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